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Doppetle Staatsbürgerschaft
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Vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen
Türkei soll doppelte Staatsbürger benennen

Bundesinnenminister Otto Schily hat von der Türkei eine Liste mit Informationen über türkischstämmige Bürger gefordert, die zu Unrecht einen deutschen Pass haben. Er sagte nach einem Treffen mit seinem türkischen Amtskollegen Abdülkadir Aksu in Berlin, das Ergebnis der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen solle nicht durch die Stimmen dieser so genannten Rückeinbürgerer beeinträchtigt werden. Es wäre eine "ungute Situation" wenn das Wahlergebnis aufgrund der Problematik "ins Zwielicht geriete". Der Bundesinnenminister teilte nicht mit, wie viele Menschen betroffen sind. Aksu ließ offen, ob die Türkei eine entsprechende Liste zur Verfügung stellen wird.

"Es gibt auch eine menschliche Dimension"Aksu betonte, das Problem könne nicht nur "juristisch und technisch" betrachtet werden - es gebe auch eine menschliche Dimension. So hätten sich kurz vor der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes viele türkischstämmige Bürger darauf verlassen, dass in Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich werde und daraufhin ihre alte erneut beantragt.

Hintergrund ist, dass seit dem Jahr 2000 schätzungsweise 50.000 deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft erneut einen türkischen Pass beantragt haben. Dies zieht den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und damit auch des Wahlrechtes in Deutschland nach sich, ohne dass dies in der Regel bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse bemerkt wird. Vor allem die türkische Gemeinde hatte auf das Problem aufmerksam gemacht. Viele Betroffene hätten den türkischen Pass vor einer Gesetzesänderung in Deutschland beantragt und erst später erhalten.

Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2000 nicht mehr erlaubt
Die rot-grüne Bundesregierung hatte nach dem Regierungswechsel 1998 die bis dahin geduldete doppelte Staatsbürgerschaft im Zuge einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts festschreiben wollen, war aber am Widerstand des von der Union dominierten Bundesrates gescheitert. Seit dem am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr erlaubt.
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(Zitat)
Beitrag vom 21.04.2005 - 01:28
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